
Erben und Schenken
Beraten. Gestalten. Begleiten.
Die Übertragung von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung ist ein entscheidender Moment im Leben – für Schenkende wie für Empfänger. Sie bringt nicht nur emotionale, sondern auch erhebliche steuerliche und rechtliche Fragestellungen mit sich. Als auf dieses Thema spezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen mit fundierter Erfahrung, Sorgfalt und Feingefühl zur Seite.
Unser Anspruch ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen und komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Dabei begleiten wir Sie sowohl bei geplanten Übertragungen zu Lebzeiten als auch bei der Abwicklung von Erbfällen – ganz gleich, ob es sich um private Vermögenswerte, Immobilien oder Unternehmensanteile handelt. Unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil: Wir denken voraus, gestalten individuell und vertreten konsequent Ihre Interessen.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Bereiche:
Beratung und Gestaltung bei
- Schenkungen zu Lebzeiten unter Ausnutzung von Freibeträgen nach § 16 ErbStGmensteuer, Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer usw.)
- Übertragungen mit Nießbrauchsvorbehalt oder Wohnrecht
- Vermögensnachfolge durch Testamente, Erbverträge (in Zusammenarbeit mit Notaren)
- Strategien zur Unternehmensnachfolge mit steuerlicher Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG
- Güterstandsgestaltungen, z. B. Güterstandsschaukel zur Steueroptimierung bei Ehegatten
- familiären Vermögensübertragungen mit Immobilien und Betriebsvermögen
Erstellung und Prüfung von
- Schenkungsteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen
- Feststellungserklärungen bei Immobilienübertragungen
- Steuerlichen Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz (BewG)
- Übertragungsunterlagen zur Vorlage bei Banken, Ämtern, Notaren
Durchführung und Begleitung bei
- steueroptimierter Übergabe von Immobilien, Betrieben und Kapitalvermögen
- Unternehmensnachfolgen unter Ausnutzung von Verschonungsregelungen
- steuerlicher Analyse und Simulation zukünftiger Erbfälle
- Verhandlungen mit Finanzämtern zu steuerlichen Sonderregelungen und Fristen
Vertretung in
- außergerichtlichen Verfahren gegenüber dem Finanzamt
- Einspruchs- und Rechtsbehelfsverfahren bei Streit über Steuerwerte
- Abstimmung mit Finanzbehörden über steuerliche Erleichterungen oder Ratenzahlungen
- Fällen von fehlerhaften Steuerbescheiden oder Nachbewertungen durch das Finanzamt
Sonstige Leistungen
- Zusammenarbeit mit Notaren bei Testamentsvollstreckungen und Erbverträgen
- Unterstützung bei Vorsorgevollmachten und Nachlassplanung
- Aufklärung über steuerliche Folgen von Erbengemeinschaften und Pflichtteilsregelungen
- Beratung in Sonderfällen wie Erbschaften aus dem Ausland oder gemeinnützige Zuwendungen